Zwei Wörter, und sie meinen nicht dasselbe
Geprüft heißt: jeder Wert der Datei wurde einzeln mit seiner Primärquelle verglichen und jede Abweichung bis zur nationalen Behörde verfolgt, die den Satz festlegt. Die Tabelle der Mehrwertsteuersätze in den 27 Mitgliedstaaten ist in diesem Sinn geprüft.
Richtwert heißt: die Zahl ist echt, aber es gibt keine amtliche Liste, gegen die man sie abgleichen könnte. Das liegt am Gegenstand, nicht an unfertiger Arbeit. Der Teiler für das Volumengewicht steht im Vertrag, und derselbe Frachtführer rechnet je Tarif mit einem anderen. Die Provisionen von Amazon liegen hinter dem Login in Seller Central und haben gar keine öffentliche Quelle. Der Zoll hängt an einer zehnstelligen Nummer, während eine Warengruppentabelle zwei bis vier Stellen hat — hunderte Codes mit verschiedenen Sätzen hinter einer Zeile.
Wo eine Zahl Richtwert ist, sagt die Seite das über dem Ergebnis und lässt Sie Ihre eigene eintragen. Das ist die ehrliche Variante: ein leeres Feld, das der Leser füllt, ist besser als ein plausibler Vorgabewert, dem er glaubt.
Wie eine Zahl geprüft wird
Zuerst die Primärquelle, und wo sie eine Liste veröffentlicht, ist die Sache erledigt. Interessant wird es, wenn sie das nicht tut. Die Europäische Kommission veröffentlicht keine statische Tabelle der Mehrwertsteuersätze mehr: die Sätze liegen in der TEDB und werden Land für Land abgefragt.
Der Abgleich stützt sich dann auf ein benanntes Dokument plus eine unabhängige zweite Lesart, wobei jede Abweichung zwischen beiden bis zur nationalen Steuerverwaltung aufgelöst wird. Für die Mehrwertsteuertabelle war das Tabelle 3 des Briefings PE 782.613 des Europäischen Parlaments, „Highs and lows: VAT rate-setting in the European Union“ (Januar 2026), aus derselben TEDB gezogen und gegen einen unabhängigen Stand Januar 2026 gegengelesen.
Das Datum auf der Seite ist das Datum dieses Vergleichs, nicht das der letzten Textänderung.
Was die Prüfung tatsächlich gefunden hat
Drei echte Fehler, alle unsere eigenen, alle in der Quelldatei behoben — damit erreichte die Korrektur jede Sprache und jeden Rechner in einem Zug.
Estland fehlte ein Satz. Der ermäßigte Satz von 13 % auf Beherbergung, seit 1. Januar 2025 in Kraft, stand nicht in der Datei. Der Rechner bot ihn schlicht nicht an.
Slowenien war falsch beschriftet. Die 5 % lagen im Feld „stark ermäßigt“. Als stark ermäßigt bezeichnet die Richtlinie einen Satz unter 5 %; genau 5 % sind ein zweiter ermäßigter Satz. Die Seite druckte die falsche Bezeichnung unter die richtige Zahl.
Beim Schuhzoll war ausgerechnet der häufigste Fall zu niedrig. Eine Zeile lautete „6403, 6404 — 8 %“. Das stimmt für 6403 mit Oberteil aus Leder und stimmt nicht für 6404 mit Oberteil aus Spinnstoff, wo der Satz bei etwa 17 % liegt. Unter 6404 fällt fast jeder aus Asien eingeführte Sneaker — der Rechner rechnete den Zoll also genau dort zu niedrig, wo er am meisten gebraucht wird. Aus der einen Zeile wurden zwei.
Geprüft und bewusst so belassen: die maltesischen 12 %, die manche Übersichten weglassen; Zypern mit 3 %; und der einheitliche rumänische ermäßigte Satz von 11 %, der 5 % und 9 % abgelöst hat.
Was „geprüft“ nicht abdeckt
Geprüft ist der Satzbestand je Land. Welche Ware welchen Satz bekommt, ist es nicht und kann es nicht sein: das entscheidet ein nationaler Katalog mit hunderten Positionen je Land, und der lebt nicht in einer Referenzdatei dieser Art. Dass es in Spanien einen Satz gibt, heißt nicht, dass Ihre Ware ihn bekommt.
Änderungen im Jahr 2026, die Waren zwischen bestehenden Sätzen verschoben haben, wurden getrennt verfolgt und erforderten keine Änderung an der Datei: die Niederlande hoben Beherbergung von 9 % auf 21 %, Belgien zum 1. März 2026 von 6 % auf 12 %, Deutschland schrieb 7 % in der Gastronomie fest, Österreich setzte Hygieneartikel auf null. Nicht die Sätze haben sich bewegt, sondern die Waren.
Wann neu geprüft wird und wie man einen Fehler meldet
Jede Referenzdatei trägt ihr eigenes Prüfdatum, und es steht überall dort, wo die Datei benutzt wird — eine veraltete Zahl ist damit sichtbar und nicht bloß zu vermuten. Neu geprüft wird aus zwei Anlässen: dem Kalender und einer Ankündigung aus einem Mitgliedstaat.
Wenn Sie eine Zahl finden, die ihrer amtlichen Quelle widerspricht, schreiben Sie bitte. Korrigiert wird in der Referenzdatei, also in einem einzigen Schritt für alle Sprachversionen und alle Rechner, die sie lesen. Genauigkeit wiegt bei diesem Thema mehr als Textmenge, und ein gemeldeter Fehler ist der billigste Weg dorthin.
Warum manche Seiten keine Quelle nennen
Eine Seite nennt eine amtliche Quelle, wenn es sie gibt. Hinter den Mehrwertsteuersätzen steht die Kommission; hinter Paletten- und Containermaßen EPAL und ISO 668; hinter Gewichtsgrenzen im Straßenverkehr wieder die Kommission; hinter einer Währungsumrechnung die Referenzkurse der Europäischen Zentralbank. Diese Seiten verlinken sie.
Für Arithmetik gibt es keine Instanz. Niemand veröffentlicht amtlich, was ein Prozentsatz ist, worin sich Aufschlag und Marge unterscheiden oder wo der Break-even bei gegebenen Fixkosten liegt. Auf solchen Seiten ist das ehrliche Gegenstück zur Quelle die Formel selbst — sie steht über dem Ergebnis, damit man die Rechnung nachvollziehen und nicht glauben muss. Eine für solche Seiten erfundene Quellenangabe sähe nach Sorgfalt aus und wäre das Gegenteil.