Die Reihenfolge der Berechnung
Jeder Schritt geht in den nächsten ein. Genau deshalb führt das Addieren der Prozentsätze zum falschen Ergebnis.
Zollwert = Ware + Fracht bis Grenze + Versicherung Zoll = Zollwert × Zollsatz Steuerbasis= Zollwert + Zoll + Abfertigungskosten EUSt = Steuerbasis × MwSt.-Satz des Bestimmungslandes Gesamt = Ware + Fracht + Versicherung + Gebühren + Zoll + EUSt
Der Zollwert ist in der Regel der CIF-Wert — Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Eingang in die EU. Fracht innerhalb der EU nach der Abfertigung ist zwar Ihre Ausgabe, gehört aber nicht zum Zollwert und löst daher keinen Zoll aus.
Umgangssprachlich heißt das alles zusammen Zollgebühren, und genau diese Vereinfachung kostet Geld. Es sind zwei verschiedene Dinge: der Zoll bleibt endgültig bei Ihnen und gehört in die Kalkulation, die Einfuhrumsatzsteuer holt sich ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen zurück. Wer beides zusammen als „Gebühren“ verbucht, hält seine Ware für teurer, als sie ist.
Zollwert berechnen: was hineingehört und was nicht
Der Zollwert ist die Bemessungsgrundlage für den Zoll und damit die Zahl, an der alles Weitere hängt. Der Rechner oben ermittelt ihn aus Ihren Eingaben; wer ihn von Hand prüfen will, braucht die Regeln dahinter.
Maßgeblich ist der Transaktionswert: der tatsächlich gezahlte Preis der Ware, zuzüglich der Kosten bis zum Ort des Verbringens in die EU. Praktisch ist das der CIF-Wert.
Zollwert = Warenpreis + Fracht bis EU-Grenze + Versicherung + Beförderungsnebenkosten
Hinzuzurechnen sind unter anderem Beförderungs- und Versicherungskosten bis zur Grenze, Verpackungskosten, Provisionen mit Ausnahme der Einkaufsprovision sowie Lizenzgebühren, die Sie als Bedingung des Kaufs zahlen.
Nicht hineinzurechnen sind Beförderungskosten nach dem Eingang in die EU, sofern sie getrennt ausgewiesen sind, Einfuhrabgaben selbst, Montage- und Wartungskosten nach der Einfuhr sowie Skonti, die tatsächlich gewährt wurden.
Zwei Punkte kosten in der Praxis Geld. Erstens erhöht teure Fracht den Zollwert und damit den Zoll — die Frachtrechnung ist Teil der Bemessungsgrundlage, nicht nur eine Nebenkosten-Position. Zweitens rechnet der Zoll Fremdwährungen mit einem amtlichen Monatskurs um, nicht mit dem Kurs Ihrer Bank: bei schwankenden Kursen weicht der angemeldete Wert vom gebuchten ab.
Rechenbeispiel
Eine Palette Keramikgeschirr aus einem Drittland, geliefert nach Deutschland:
- Ware: 10.000 € · Fracht bis Grenze: 1.200 € · Versicherung: 60 €
- Zollwert = 10.000 + 1.200 + 60 = 11.260 €
- Zoll zu 12% = 1.351,20 €
- Steuerbasis = 11.260 + 1.351,20 + 150 Abfertigung = 12.761,20 €
- EUSt zu 19% = 2.424,63 €
- Gesamte Einfuhrkosten = 15.185,83 €
Ist die Einfuhrumsatzsteuer abziehbar, beträgt Ihre Kalkulationsbasis 12.761,20 € — rund 27,6% über dem Rechnungspreis, nicht die 51,9%, die der Bruttowert nahelegt. Auf 500 Stück sind das 25,52 € je Stück.
Warum der Stückpreis die abziehbare Steuer ausklammert
Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, bekommt die an der Grenze gezahlte Einfuhrumsatzsteuer über die Voranmeldung zurück. Rechnet man sie in die Stückkosten ein, bläht das jede Folgerechnung auf — Marge, Break-even, Mindestverkaufspreis — und lässt tragfähige Produkte unverkäuflich aussehen.
Entfernen Sie den Haken, wenn kein Abzug möglich ist: bei privater Einfuhr oder unter einer Kleinunternehmerregelung, die den Vorsteuerabzug ausschließt. Dann enthält der Stückpreis die Steuer, denn in diesem Fall ist sie tatsächlich Kosten.
In beiden Fällen verlässt der Gesamtbetrag bei der Abfertigung Ihr Konto — planen Sie die Liquidität also mit dem Bruttowert, auch wenn Sie mit dem Nettowert kalkulieren.
Was dieser Rechner nicht abdeckt
Er bildet den Standardweg aus Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ab. Mehreres liegt außerhalb und kann das Ergebnis deutlich verändern:
- Antidumpingzölle. Kommen bei bestimmten Waren aus bestimmten Ländern zum normalen Zoll hinzu — Fahrräder, Schrauben, Keramik und Solarmodule aus China sind langjährige Beispiele. Sätze über 60% kommen vor.
- Verbrauchsteuern auf Alkohol, Tabak und Energieerzeugnisse.
- CBAM, die CO&sub2;-Grenzabgabe, die inzwischen für die Einfuhr von Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Wasserstoff und Strom gilt.
- Ermäßigte Steuersätze. Der Rechner nimmt den Regelsatz des Bestimmungslandes; manche Waren werden ermäßigt eingeführt. Welche Sätze gelten, steht in der Tabelle der EU-Mehrwertsteuersätze.
- Währung. Der Zoll rechnet mit einem amtlichen Monatskurs um, nicht mit dem Kurs Ihrer Bank.
Häufige Fragen
Ja, auf die Fracht bis zum Eingang in die EU. Der Zollwert ist der CIF-Wert, also liegen internationale Fracht und Versicherung innerhalb der Bemessungsgrundlage. Transport innerhalb der EU nach der Abfertigung zählt nicht dazu.
Weil die Bemessungsgrundlage der Zollwert zuzüglich Zoll und bestimmter Kosten bis zum ersten Bestimmungsort ist, nicht der Rechnungswert. Deshalb lassen sich die Prozentsätze nicht addieren: 12% Zoll und 19% Steuer ergeben nicht 31%.
In der TARIC-Datenbank, über die vollständige Warennummer und das Ursprungsland. Die Warengruppen in diesem Rechner sind ein Ausgangspunkt für eine Schätzung, kein Ersatz für die Warennummer — innerhalb einer Kategorie schwanken die Sätze erheblich.
Mehrere Mitgliedstaaten erlauben, die Einfuhrumsatzsteuer über die Voranmeldung abzurechnen, statt sie an der Grenze zu zahlen. Der Betrag bleibt gleich, nur der Zeitpunkt ändert sich. Die Gesamtkosten bleiben unverändert, der Liquiditätsbedarf bei der Abfertigung sinkt.
Sendungen unter 150 € sind vom Zoll befreit, nicht aber von der Einfuhrumsatzsteuer — die Steuerbefreiung für Kleinsendungen wurde 2021 abgeschafft. Eine Sendung zu splitten, um unter der Grenze zu bleiben, gilt als Umgehung, wenn die Ware zusammen bestellt wurde.