Die Formel
Volumen (cm³) = Länge × Breite × Höhe Volumengewicht (kg)= Volumen / Teiler Frachtpflichtig = der größere der beiden Werte
Alle Maße in Zentimetern. Gemessen wird der gepackte Karton von außen, nicht das Produkt: Der Frachtführer misst, was er anfasst — samt Deckel, Klebeband und allem, was außen aufgebracht ist.
Unregelmäßige Formen werden an ihren Extrempunkten gemessen. Ein Zylinder wird wie der Quader berechnet, in den er hineinpasst — deshalb reisen runde Gegenstände schlecht.
Volumengewicht und volumetrisches Gewicht sind dasselbe, und beide sind noch nicht der Preis. Jede Frachtberechnung beginnt mit der Frage, welches der beiden Gewichte gewinnt — die Waage oder das Maßband —, und rechnet erst danach mit dem Kilopreis weiter.
Wer nur das Paketvolumen berechnen will, braucht nur die erste Zeile: Länge mal Breite mal Höhe. Interessant wird die Zahl erst durch den Teiler, denn er übersetzt Kubikzentimeter in Kilogramm — und danach fragt die Spedition.
Rechenbeispiel
Ein Karton mit 60 × 40 × 40 cm und 8 kg, als Express-Paket mit Teiler 5000:
- Volumen = 60 × 40 × 40 = 96.000 cm³ (0,096 m³)
- Volumengewicht = 96.000 / 5000 = 19,2 kg
- tatsächliches Gewicht = 8 kg
- frachtpflichtiges Gewicht = 19,2 kg
Sie zahlen für 19,2 kg und versenden 8 kg — fast das Zweieinhalbfache dessen, was die Waage zeigt. Es ist nichts schiefgegangen: Der Karton ist für seine Größe schlicht leicht.
Der Teiler ist in Wahrheit eine Dichteschwelle
Das macht die Sache erst anschaulich. Teiler 5000 heißt: ein Kilogramm je 5.000 cm³ — also 200 kg je Kubikmeter. Alles, was weniger dicht ist, wird nach Volumen berechnet, alles Dichtere nach Gewicht.
| Teiler | Nach Volumen unterhalb von |
|---|---|
| 3000 | 333 kg/m³ |
| 4000 | 250 kg/m³ |
| 5000 | 200 kg/m³ |
| 6000 | 167 kg/m³ |
Wasser hat 1000 kg/m³. Nahezu jedes verpackte Konsumprodukt liegt deutlich unter 200 — deshalb entscheidet das Volumengewicht die Rechnung weit häufiger, als Händler erwarten.
Wie sich das frachtpflichtige Gewicht senken lässt
Gewinnt das Volumen, ist der Karton der einzige Hebel.
- Karton passend wählen. Das Volumen skaliert über alle drei Maße: 2 cm weniger an jeder Seite eines 30-cm-Würfels nehmen 19% des Volumens weg, nicht 7%.
- Auf die Höhe achten. Sie wird am großzügigsten bemessen — und kostet genauso viel wie die Länge.
- Einen großen statt zwei kleine Kartons prüfen. Das spart doppelte Wandstärke und Füllmaterial. Vorher aber die Maximalmaße prüfen: Zuschläge für Sperrgut fressen die Ersparnis auf.
- Den Teiler verhandeln, nicht nur den Preis. Bei dauerhaft sperriger Ware bringt ein besserer Teiler mehr als ein Rabatt je Kilogramm.
Rundung
Die meisten Frachtführer runden das frachtpflichtige Gewicht vor der Preisbildung auf — bei Paketen üblich auf die nächsten 0,5 kg, bei Luftfracht auf das nächste volle Kilogramm. Manche runden zuvor jedes Maß auf ganze Zentimeter, was sich leicht aufaddiert.
Dieser Rechner zeigt den exakten, ungerundeten Wert, damit Sie sehen, wo Sie stehen. Liegen Sie knapp über einer Rundungsstufe, kann ein Zentimeter weniger am Karton Sie darunter bringen.
Häufige Fragen
Immer das höhere der beiden. Frachtführer nennen es frachtpflichtiges oder abrechnungsrelevantes Gewicht. Der niedrigere Wert wird nie berechnet, beide zusammen ebenso wenig.
Weil sie unterschiedliche Art von Raum verkaufen. Seefracht verträgt grob eine Tonne je Kubikmeter, ein Flugzeug nicht. Der Teiler bildet ab, wie knapp die Kapazität im jeweiligen Verkehrsträger ist — und innerhalb eines Trägers ist er Verhandlungssache.
Den Karton, so wie er das Lager verlässt: Außenmaße samt Klebeband, Kantenschutz und Palette, falls palettiert. Der Frachtführer misst, was er abholt.
Genauso, über die Palettengrundfläche und die gesamte Ladehöhe einschließlich der Palette selbst. Eine Europalette (120 × 80 cm) auf 120 cm beladen ergibt 1,152 m³ — bei Teiler 3000 sind das 384 kg frachtpflichtig, oft weit über dem echten Gewicht.
Er rechnet in Zentimetern und Kilogramm, wie europäische Frachtführer. Imperiale Teiler sind völlig andere Zahlen (139 statt 5000) — beide Systeme zu mischen ergibt Unsinn.
Es gibt keine. Anders als Steuer- oder Zollsätze ist der Teiler eine kaufmännische Vereinbarung und keine veröffentlichte Regel — er steht in Ihrem Frachtvertrag oder der Preisliste. Die Werte hier sind für die jeweilige Versandart üblich; das Eingabefeld gibt es, weil Ihrer abweichen kann.