Mehrwertsteuer-Rechner (EU, alle 27 Länder)

Land wählen, Satz wählen, Betrag eintippen. Der Rechner zeigt Netto, Steuer und Brutto gleichzeitig — er funktioniert also in beide Richtungen.

Netto (ohne MwSt.)
MwSt.
Brutto (inkl. MwSt.)

Sätze zuletzt geprüft: 2026-08-16
Die Sätze werden gegen die Liste der Europäischen Kommission geprüft. Vor der Rechnungsstellung bitte bei der zuständigen Finanzverwaltung bestätigen.
Wie diese Werte geprüft werden

Auf netto aufschlagenNetto10019= 119Aus brutto herausrechnenBrutto119Netto100MwSt.19
Dieselben 19 %: auf 100 aufgeschlagen ergibt 119, aus 119 herausgerechnet wieder 100.

Die Formeln

Es sind nur zwei — und bei der zweiten wird am häufigsten falsch gerechnet.

MwSt. auf den Nettopreis aufschlagen:

MwSt.  = Netto × Satz / 100
Brutto = Netto + MwSt.

MwSt. aus dem Bruttopreis herausrechnen:

Netto  = Brutto / (1 + Satz / 100)
MwSt.  = Brutto − Netto

Der klassische Fehler: den Prozentsatz einfach vom Bruttopreis abziehen. 119 € mal 19% ergibt 22,61 € statt der korrekten 19,00 €. Der Satz bezieht sich auf den Nettobetrag — man muss dividieren, nicht subtrahieren.

Rechenbeispiel

Einem deutschen Kunden wird ein Bruttopreis von 119,00 € inklusive 19% Mehrwertsteuer genannt.

  • Netto = 119,00 / 1,19 = 100,00 €
  • MwSt. = 119,00 − 100,00 = 19,00 €

Umgekehrt ergibt ein Nettopreis von 100,00 € beim polnischen Regelsatz von 23% eine Steuer von 23,00 € und einen Bruttopreis von 123,00 €. Dieselbe Ware, derselbe Nettopreis, vier Euro Unterschied im Bruttopreis — genau deshalb zählt das Bestimmungsland, wenn Sie Preise für ein Marktplatz-Listing setzen.

Rundung

Die Steuer wird üblicherweise je Rechnung ermittelt und auf zwei Nachkommastellen gerundet. Rundet man jede Position einzeln und summiert danach, kann das Ergebnis um ein bis zwei Cent von der Rundung der Gesamtsumme abweichen. Beide Verfahren sind in den meisten Mitgliedstaaten zulässig — Sie müssen sich nur konsequent für eines entscheiden.

Dieser Rechner rundet die Ausgabewerte auf zwei Stellen und rechnet intern mit voller Genauigkeit weiter, damit die drei angezeigten Zahlen immer aufgehen.

Welchen Ländersatz sollten Sie verwenden?

Bei B2C-Warenlieferungen in ein anderes EU-Land gilt der Satz des Bestimmungslandes, sobald Ihre gesamten grenzüberschreitenden Umsätze 10.000 € im Kalenderjahr übersteigen. Darunter dürfen Sie Ihren eigenen Satz berechnen. Oberhalb registrieren sich die meisten Händler für den One-Stop-Shop (OSS) und melden die gesamte EU-Steuer über eine einzige Erklärung, statt sich in jedem Land einzeln zu registrieren.

Bei B2B-Lieferungen an einen Kunden mit gültiger USt-IdNr. in einem anderen Mitgliedstaat gilt normalerweise Reverse-Charge, und Sie stellen ohne Steuer in Rechnung.

Häufige Fragen

Teilen Sie den Bruttopreis durch 1 plus den Satz als Dezimalzahl. Bei 19% durch 1,19, bei 23% durch 1,23. Das Ergebnis ist der Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Den Prozentsatz vom Bruttopreis abzuziehen führt zum falschen Ergebnis.

Es gilt der Regelsatz, sofern Ihre Ware nicht ausdrücklich in eine ermäßigte Kategorie des Bestimmungslandes fällt. Diese Kategorien werden national festgelegt und weichen stark voneinander ab. Die Tabelle zeigt, welche Sätze je Land bestehen; welcher für Ihre konkrete Ware gilt, kann nur die Finanzverwaltung bestätigen.

Unterhalb von 10.000 € grenzüberschreitendem B2C-Jahresumsatz in der EU dürfen Sie Ihren nationalen Satz berechnen. Darüber gilt der Satz des Kundenlandes. Die Schwelle ist ein einziger EU-weiter Wert für alle grenzüberschreitenden Umsätze zusammen, kein Freibetrag je Land.

Ja — die Rechnung bleibt gleich. Geben Sie den Betrag in Ihrer Rechnungswährung ein, das Ergebnis erscheint in derselben Währung. Polen, Tschechien, Ungarn, Schweden, Dänemark, Rumänien und Bulgarien haben eigene Währungen.

Nein. Die Berechnung läuft im Browser; nichts wird übertragen oder gespeichert.

Offizielle Quellen

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