EPR und Verpackungsregistrierung: wo, wie viel, und was passiert ohne

Die erweiterte Herstellerverantwortung verpflichtet denjenigen, der verpackte Ware in Verkehr bringt, für Sammlung und Verwertung dieser Verpackung zu zahlen. Es ist weder Zoll- noch Steuersache — und genau deshalb ist es die Pflicht, die von Händlern am häufigsten übersehen wird, die beides sorgfältig erledigt haben.

Was sie auslöst

Das Inverkehrbringen verpackter Ware auf einem nationalen Markt. Nicht die Einfuhr, nicht der Verkauf aus diesem Land — das Inverkehrbringen dort. Wer ein Paket an einen Verbraucher in Deutschland schickt, hat dessen Karton, Füllmaterial und Klebeband auf dem deutschen Markt in Verkehr gebracht.

In den meisten Ländern gibt es keine Schwelle und keine EU-weite Registrierung. Jeder Mitgliedstaat betreibt sein eigenes System mit eigenem Register und eigener Gebührenordnung. Verkauf in fünf Länder heißt fünf Registrierungen.

Es geht zudem über Karton hinaus: Für Elektrogeräte (WEEE) und Batterien bestehen eigene Pflichten mit eigener Registrierung.

Wen es tatsächlich trifft

Denjenigen, der die Ware zuerst auf dem jeweiligen nationalen Markt in Verkehr bringt. Beim grenzüberschreitenden Versand an Verbraucher sind das in der Regel Sie — nicht Ihr Lieferant und nicht der Marktplatz.

Manche Länder verlangen von nicht ansässigen Unternehmen einen dort ansässigen Bevollmächtigten, andere lassen eine direkte Registrierung zu. Hier gehen die Kosten zwischen Märkten am stärksten auseinander — prüfenswert, bevor man ein Land für günstig hält.

Wie es heute durchgesetzt wird

Nicht vom Zoll und selten durch einen Prüfer an der Tür. Von Marktplätzen.

Plattformen müssen prüfen, ob Verkäufer für die belieferten Märkte gültige Registrierungsnummern haben, und setzen das auf die einzige Weise durch, die ihnen bleibt: Sie sperren Angebote. Händler erfahren von der Pflicht meist dann, wenn ihre Angebote in einem Land verschwinden — eine teure Art, es herauszufinden.

Die Nummern werden im Verkäuferkonto hinterlegt und gegen das nationale Register geprüft. Eine unpassende oder abgelaufene Nummer wirkt wie gar keine.

In Deutschland ist die verlangte EPR-Registrierungsnummer die LUCID-Nummer aus dem Verpackungsregister der Zentralen Stelle. Sie gilt nur für Verpackungen: für Elektrogeräte und Batterien gibt es eigene Register mit eigenen Nummern, und die eine ersetzt die andere nicht.

Was es kostet

Zwei Bestandteile, und der zweite wird unterschätzt.

Registrierung und Verwaltung — feste Jahreskosten je Land, plus das Honorar eines Bevollmächtigten, wo einer nötig ist.

Lizenzentgelte nach Gewicht — je Tonne des jeweiligen Materials, jährlich gemeldet. Karton ist günstig, Kunststoffe und Verbundstoffe sind es nicht, und mehrere Länder wenden inzwischen Ökomodulation an: schwer recycelbare Verpackung kostet je Kilo mehr als gut recycelbare.

Damit wird das Verpackungsgewicht zu einem direkten, wiederkehrenden Kostenfaktor — ein weiteres Argument für passende Kartons neben der Frachtersparnis: Dieselben zwei Zentimeter je Seite senken das berechnete Volumengewicht und die EPR-Rechnung zugleich.

Die Meldung ist der aufwendige Teil

Registrieren ist ein Formular. Melden ist eine laufende Pflicht: Sie berichten das Gewicht jedes Verpackungsmaterials, das Sie auf jedem Markt in Verkehr gebracht haben — meist jährlich, mitunter öfter.

Das setzt voraus, dass Sie das Verpackungsgewicht jedes versendeten Produkts je Material kennen. Wer nie einen leeren Karton gewogen hat, merkt das spät und schätzt dann unter Zeitdruck. Wiegen Sie die Verpackung einmal je Artikel und notieren Sie es neben den Maßen, die Sie ohnehin für das Volumengewicht führen — dann ist die Jahresmeldung eine Tabellenübung statt eines Projekts.

Die Materialwahl fällt beim Bestellen der Verpackung, nicht beim ersten Auftrag — ein Grund mehr, das Thema mit der Checkliste eines Imports zu erledigen statt im Nachhinein.

Eine praktikable Reihenfolge

  1. Die Länder auflisten, in die Sie tatsächlich versenden, nicht die möglichen.
  2. Je Land prüfen, welche Systeme greifen: Verpackung immer, dazu WEEE und Batterien, falls einschlägig.
  3. Registrieren oder einen Bevollmächtigten benennen und die Nummern sofort in den Marktplatzkonten hinterlegen — das entsperrt die Angebote.
  4. Verpackungsgewichte je Artikel und Material gleich beim Einrichten erfassen, nicht erst zur Meldung.
  5. Die Meldetermine in den Kalender eintragen. Sie unterscheiden sich je Land.

Behandeln Sie es als Eintrittskosten eines Marktes, neben der Umsatzsteuerregistrierung. Ein mengenmäßig attraktives Land sieht anders aus, wenn beides eingepreist ist — und das erfährt man besser vorher als nachher.

Häufige Fragen

In den meisten Ländern nein. Die Pflicht knüpft an das Inverkehrbringen von Verpackung an, nicht an ein Geschäftsvolumen. Einige Märkte kennen Erleichterungen für Kleinstmengen, das sind aber Ausnahmen.

Nein. Marktplätze prüfen Ihre Registrierung, sie halten sie nicht für Sie. Manche vermitteln Partnerdienste, die die Registrierung gegen Gebühr übernehmen — eine Bequemlichkeit, keine Übertragung der Pflicht.

Transportverpackung, die beim Endkunden ankommt, zählt. Versenden Sie im Karton des Lieferanten, ist es Verpackung, die Sie in Verkehr gebracht haben. Umkartons, die im Lager bleiben, fallen unter Regeln für gewerbliche Verpackungen, die je Land abweichen.

Bei der Mehrwertsteuer kann es das, weil die Plattform oft als Lieferer gilt. Bei EPR nicht: Die Verpackungspflicht folgt demjenigen, der die Ware in Verkehr gebracht hat, und das sind Sie.

Offizielle Quellen

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