MwSt.-Begriffe für den grenzüberschreitenden Handel

Die grenzüberschreitende Umsatzsteuer hat ein kleines Vokabular und ein großes Potenzial für Verwechslungen — vor allem, weil mehrere Verfahren ähnlich klingen und Unterschiedliches regeln. OSS und IOSS trennen ein Buchstabe und ein Kontinent; das Reverse-Charge-Verfahren ist kein Verfahren, dem man beitritt, sondern eine Regel, die gilt.

Jeder Begriff beginnt damit, was er ist, dann was er abdeckt, dann womit er regelmäßig verwechselt wird.

OSS (One-Stop-Shop)

Ein Verfahren, mit dem Sie die Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Verkäufe an Verbraucher in anderen EU-Ländern über eine Quartalserklärung im eigenen Land melden — statt sich in jedem dieser Länder zu registrieren.

Wann es greift

Sobald Ihre grenzüberschreitenden Verkäufe an EU-Verbraucher 10.000 € im Jahr übersteigen, müssen Sie den Satz des Bestimmungslandes berechnen. Über den OSS erledigen die meisten Händler dann den Papierkram: eine Registrierung, eine Erklärung, eine Zahlung, verteilt von der eigenen Finanzverwaltung.

Ein freiwilliger Beitritt unterhalb der Schwelle ist möglich und lohnt sich, wenn die Sätze der Bestimmungsländer unter Ihrem eigenen liegen.

Was er nicht abdeckt

Der OSS folgt Ihren Verkäufen, nicht Ihrer Ware. Aus einem Lager in einem anderen Mitgliedstaat versandte Ware ist dort ein Inlandsumsatz und braucht eine lokale Registrierung — keine Schwelle schützt davor. Vorsteuer lässt sich über ihn ebenfalls nicht zurückholen.

OSS-Schwelle

IOSS (Import-One-Stop-Shop)

Ein Verfahren für Waren, die aus Drittländern in Sendungen bis 150 € an EU-Verbraucher gehen. Sie ziehen die Einfuhrumsatzsteuer an der Kasse ein und melden sie monatlich, sodass das Paket bei Ankunft nicht aufgehalten wird.

Warum es kaufmännisch zählt

Ohne IOSS zahlt der Käufer die Steuer bei Zustellung, dazu die Bearbeitungsgebühr des Zustellers — oft 5 bis 15 €. Diese Gebühr ärgert Kunden weit mehr als die Steuer und führt zu Annahmeverweigerungen und Rückbuchungen.

Häufige Verwechslung

IOSS ist nicht OSS. Der OSS betrifft Bewegungen innerhalb der EU, der IOSS Einfuhren von außerhalb. Getrennte Verfahren, getrennte Registrierungen.

Die 150-€-Grenze gilt je Sendung, nicht je Artikel, und befreit nur vom Zoll — Steuer fällt ab dem ersten Cent an.

Das IOSS-Verfahren Schritt für Schritt

Eine Registrierung. Sie melden sich in einem einzigen Mitgliedstaat an und erhalten eine IM-Nummer, die unionsweit gilt. Ein außerhalb der EU ansässiger Verkäufer registriert sich über einen in der Union ansässigen Vertreter, der die Erklärungen abgibt und mithaftet — es sei denn, sein Sitzstaat hat ein Amtshilfeabkommen mit der EU.

Im Warenkorb. Sie berechnen den Steuersatz des Bestimmungslandes, für Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 €. Sachwert ist die Ware allein: getrennt ausgewiesene Fracht- und Versicherungskosten zählen für die Schwelle nicht mit.

An der Grenze. Die IM-Nummer gehört in die Zollanmeldung, nicht auf die Rechnung an den Käufer. Sie erreicht den Zoll über denjenigen, der die Sendung anmeldet — Frachtführer oder Postdienst —, und genau hier scheitert das Verfahren am häufigsten: fehlt die Nummer in der Anmeldung, erhebt der Zoll die Einfuhrumsatzsteuer ein zweites Mal, beim Käufer, an der Haustür.

Monatlich. Eine Erklärung, eine Zahlung, für alle belieferten Mitgliedstaaten; Aufzeichnungen zehn Jahre. Das Verfahren deckt nur die Steuer ab — Zoll fällt unter 150 € nicht an, und oberhalb von 150 € verlässt die Sendung das IOSS vollständig.

Reverse-Charge

Ein Verfahren, bei dem nicht der Verkäufer, sondern der Käufer die Steuer schuldet. Sie stellen einem umsatzsteuerregistrierten Unternehmen in einem anderen EU-Land ohne Steuer in Rechnung, es erklärt sie selbst.

Was erforderlich ist

Eine gültige USt-IdNr. des Kunden, zum Zeitpunkt der Lieferung geprüft, und ein Rechnungshinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren. Beides zählt: Die Befreiung stützt sich auf die Gültigkeit der Nummer, nicht darauf, dass der Kunde sie behauptet.

Wo das Risiko liegt

Bei Ihnen. Erweist sich die Nummer als ungültig, fordert die Verwaltung die Steuer beim Lieferanten nach, nicht bei dem Kunden, der die falsche Nummer geliefert hat. Die VIES-Bestätigungsnummer zur Rechnung aufzubewahren ist der übliche Nachweis, dass Sie geprüft haben.

VIES

Der Dienst der Europäischen Kommission, der bestätigt, ob eine USt-IdNr. existiert und für den grenzüberschreitenden Handel freigeschaltet ist. Er fragt die Datenbank jedes Mitgliedstaats live ab.

Was ein negatives Ergebnis heißt

Nicht immer, dass die Nummer erfunden ist. Häufig ist das Unternehmen national registriert, aber nicht für innergemeinschaftliche Umsätze, die Registrierung wurde gelöscht, oder eine nationale Datenbank ist vorübergehend nicht erreichbar — eine Störung sieht genauso aus wie eine ungültige Nummer.

Nachweis aufbewahren

Jede Abfrage liefert eine Bestätigungsnummer. Sie zur Rechnung zu speichern belegt die Sorgfalt, falls die Registrierung des Kunden später als erloschen gilt. Prüfen Sie zum Lieferzeitpunkt, nicht einmalig bei Anlage des Kontos.

USt-IdNr. Format

Verlagerung der Einfuhrumsatzsteuer

Ein Verfahren in mehreren Mitgliedstaaten, das erlaubt, die Einfuhrumsatzsteuer über die Voranmeldung abzurechnen, statt sie an der Grenze zu zahlen und später zurückzuholen.

Was sich ändert und was nicht

Der Betrag ist identisch, nur der Zeitpunkt verschiebt sich. Statt bei der Abfertigung zu zahlen und Wochen auf die Erstattung zu warten, erklären und ziehen Sie in derselben Voranmeldung ab — Saldo null.

Für regelmäßige Importeure ist das eine der größten verfügbaren Verbesserungen im Umlaufvermögen und kostet nichts außer einem Antrag. Verfügbarkeit und Bedingungen unterscheiden sich je Mitgliedstaat.

Einfuhrkosten-Rechner

De-minimis-Grenze

Der Wert, unterhalb dessen kein Zoll erhoben wird — in der EU 150 € je Sendung. Von der Einfuhrumsatzsteuer befreit sie nicht; die fällt ab dem ersten Cent an.

Der Punkt, der falsch verstanden wird

Die frühere Steuerbefreiung für Kleinsendungen bis 22 € wurde 2021 abgeschafft. Deshalb sind Päckchen aus Asien nicht mehr billig: Die Zollbefreiung bleibt, die Steuerbefreiung nicht.

Eine Bestellung in mehrere Sendungen unter 150 € zu splitten gilt als Umgehung, wenn die Ware zusammen bestellt wurde — genau dieses Muster suchen die Systeme.

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